Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Mit Urteil vom 3. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nicht auf die von der Digitalen Gesellschaft und einem IT-Unternehmen erhobene Beschwerde vom 7. August 2021 gegen die auf SIMAP publizierte Ausschreibung zu Justitia.Swiss einzutreten. Es begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden. Den Entscheid haben wir nicht angefochten

Justitia.Swiss

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.

Öffentlichkeitsgesetz

Dokumente zum Werdegang von Justitia.Swiss

Dokumente zum Werdegang von Justitia.Swiss

Parallel zur Beschwerde gegen die Ausschreibung von Justitia.Swiss haben wir unter Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Dokumente zum Werdegang des Projekts von zwei beteiligten Stellen verlangt – und auch erhalten.

Justitia 4.0

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.

Justitia 4.0

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Trotz Kritik an der Vorgehensweise wurde gestern die neue Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (Justitia.Swiss) ausgeschrieben. Dabei ist mit der Inkraftsetzung des dazugehörigen Gesetzes frühestens 2025 zu rechnen, da der Gesetzgebungsprozess eben erst begonnen hat. Dies hindert die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» nicht daran, bereits Tatsachen zu schaffen.

Update März 2021

Newsletter zu E-ID-Referendum, Winterkongress, elektronische Kommunikation in der Justiz, juristische Verstärkung, Stammtisch

Newsletter zu E-ID-Referendum, Winterkongress, elektronische Kommunikation in der Justiz, juristische Verstärkung, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Märzausgabe sind: Weg frei für eine staatliche und datenschutzfreundliche E-ID, Winterkongress: Aufnahmen online, Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz, In eigener Sache: Wir suchen juristische Verstärkung, Netzpolitischer Stammtisch zum gewonnenen E-ID-Referendum

Stellungnahme zum BEKJ

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll den Aktenaustausch zwischen den an Justizverfahren beteiligten Parteien und den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden digitalisieren und vereinfachen. Das Gesetz schafft jedoch nur einen oberflächliche Digitalisierung und lässt grundsätzliche Prinzipien im Bereich Datenschutz und Datensicherheit komplett aussen vor.