Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabel­aufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwal­tungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel – und bringt dennoch Interessantes zu Tage.

Donnerstag, 15. Juni 2023 – Karl der Grosse

Netzpolitischer Abend zum Thema «Kabelaufklärung und Vorratsdatenspeicherung»

Netzpolitischer Abend zum Thema «Kabelaufklärung und Vorratsdatenspeicherung»

Einmal im Monat treffen sich Hacker, Aktivistinnen und Interessierte zum Netzpolitischen Abend im Debattierhaus Karl der Grosse, um sich zu den Themen rund um Informationstechnologie, der Vernetzung und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft auszutauschen. Am Donnerstag, 15. Juni 2023 sprechen wir «Kabelaufklärung und Vorratsdatenspeicherung»

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.

Donnerstag, 20. Januar 2022 – Hybrid (Online, Bitwäscherei)

Netzpolitischer Stammtisch zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Netzpolitischer Stammtisch zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Jeden dritten Donnerstag im Monat treffen wir uns zu einer gemütlichen Runde. Am Donnerstag, 20. Januar 2022 sprechen wir über die Beschwerde gegen die Kabelaufklärung. Zu Gast ist Viktor Györffy, Anwalt der Digitalen Gesellschaft.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.