Massenüberwachung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundes­verwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.

Update Januar 2021

Newsletter zu Kabelaufklärung, Machine-Learning, E-ID, Winterkongress, Stammtisch

Newsletter zu Kabelaufklärung, Machine-Learning, E-ID, Winterkongress, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Januarausgabe sind: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vollumfänglich gut, Machine-Learning-Leitlinien des Bundes schweigen sich zu wichtigen Punkten aus, Volksabstimmung E-ID, Winterkongress vom 26./27.2.2021: Programm und Tickets, Stammtisch vom 28. Januar 2021

Eingabe an das Bundesgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungs­gericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «recht­mässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.

Kabelaufklärung und andere unrechtmässige Überwachungsmassnahmen

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Die Geschäftsprüfungs­delegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienst­gesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmass­nahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.

Update Juli 2019

Newsletter zu E-ID, Kabelaufklärung, Big Brother Awards & Sommer-Termine

Newsletter zu E-ID, Kabelaufklärung, Big Brother Awards & Sommer-Termine

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Juliausgabe sind: Nationalratskommission bei E-ID auf Referendumskurs, Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht, Big Brother Awards am 29. August 2019, Netzpolitischer Stammtisch & Sommerparty in Zürich

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht

Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem mutlosen Entscheid sprach dieses den BeschwerdeführerInnen das Recht auf Beschwerde ab. Nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob überwachte Personen einen rechtsstaatlichen Anspruch haben, sich gegen Massenüberwachung zu wehren.

Kabelaufklärung

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.