Mangelnde Produkthaftung bei Soft- und Hardware
In der Schweiz dürfen elektronische Geräte nur verkauft werden, wenn sie den geltenden Produktnormen genügen. Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Privatsphäre gibt es jedoch keine. Auch können wissentlich Geräte verkauft werden, die mit dem Ablauf der Garantiefrist zu Elektroschrott werden.