Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten
Gemäss Bundesrat und Parlament soll eine Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten eingeführt werden. Die Daten sollen von den Luftverkehrsunternehmen für sechs Monate vorgehalten und rein «auf Verlangen» den Behörden ausgehändigt werden. Sie können auch bereits präventiv zur Verhinderung von möglichen Straftaten angefordert werden. Zudem ist nicht geklärt, und damit auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in einem Push-Verfahren herausverlangt werden können.