Staatstrojaner verletzen die digitale Intimsphäre und sind daher weitgehend unzulässig
Vor einem Monat hatte das Bundesverfassungsgericht in Deutschland zum zweiten Mal die Zulässigkeit von Staatstrojanern in der Strafverfolgung und zur «präventiven Gefahrenabwehr» zu beurteilen. Es hat – ganz anders als die Geschäftsprüfungskommission des Kantons Zürich in dieser Woche – die Massnahme weitgehend… mehr