NP029 Zollgesetz schafft Massenüberwachung, Standards und Anforderungen an die IT-Sicherheit, Polizei und Video: Es ist kompliziert

NP029 Zollgesetz schafft Massenüberwachung, Standards und Anforderungen an die IT-Sicherheit, Polizei und Video: Es ist kompliziert

In der 29. Folge vom Netzpodcast sprechen wir darüber, wie das neue Zollgesetz Massenüberwachung ermöglicht, über Standards und Anforderungen an die IT-Sicherheit sowie Polizei und Video: Es ist kompliziert. Der Podcast der Digitalen Gesellschaft informiert über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz und ordnet sie ein.

Stellungnahme

Zollgesetz schafft Massenüberwachung

Zollgesetz schafft Massenüberwachung

Mit der vorgeschlagenen Totalrevision des Zollgesetzes soll eine neue Form der Massenüberwachung in der Schweiz eingeführt werden. Die Logik des Gesetzes ist, eine Fülle an Daten, welche bei der Grenzüberschreitung von Personen, Waren und Fahrzeugen anfallen, zu speichern, im Rahmen von Risikoanalysen und Profiling auszuwerten und an weitere Behörden weiterzugeben, ohne dass der Zweck genügend eng gefasst ist. Die Digitale Gesellschaft lehnt diese Massnahmen entschieden ab.

Prüm II

Neue EU-Verordnung verschärft Risiken staatlicher Übergriffe und Massenüberwachung

Neue EU-Verordnung verschärft Risiken staatlicher Übergriffe und Massenüberwachung

Das EDRi-Netzwerk hat sein Positionspapier zur vorgeschlagenen Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit («Prüm II») veröffentlicht. Die Digitale Gesellschaft hat das Positionspapier mitverfasst. Der Prüm-II-Vorschlag der Europäischen Kommission versäumt es, wichtige Schutzmechanismen einzuführen, die uns alle vor staatlicher Übervorteilung und autoritären Massenüberwachungspraktiken schützen sollen.

Flugpassagierdatengesetz

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

In Zukunft sollen die Daten aller Flugpassagiere in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht auf Vorrat während fünf Jahren gespeichert werden. Das neue Flugpassagierdatengesetz höhlt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz aus. Der angebliche «Paradigmenwechsel» kann nicht mit der behaupteten «Erhöhung der Sicherheit für die ganze Gesellschaft» begründet werden. Die Digitale Gesellschaft wehrt sich ausdrücklich gegen die geplante neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung mit dem Flugpassagierdatengesetz (FPG).

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.

Update Dezember 2021

Newsletter zu Digitale Grundrechte, Gesichtserkennung, Leistungsschutzrecht, Winterkongress, Stammtisch

Newsletter zu Digitale Grundrechte, Gesichtserkennung, Leistungsschutzrecht, Winterkongress, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Dezemberausgabe sind: Engagement für digitale Grundrechte, Grundrechte schützen – Gesichtserkennung stoppen!, Diskussion um Plattformregulierung! Und Leistungsschutzrecht?, Winterkongress der Digitalen Gesellschaft vom 25./26. Februar 2022, Netzpolitik-Stammtisch am 16. Dezember zu Automated Decision-Making

EGMR schränkt Massenüberwachung ein

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Snowden teilweise Recht

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Snowden teilweise Recht

Vor knapp drei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention durch die vom Whistleblower Edward Snowden aufgedeckte Massenüberwachung der britischen Regierung verletzt wurde. Deswegen hat das Gericht nun neue Anforderungen an solche Überwachungsmassnahmen gestellt, lässt sie jedoch weiterhin prinzipiell zu. Ob und wie dieses Urteil zu wirksamem Grundrechtsschutz verhilft wird erst die Praxis zeigen können.