Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung
Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.