Leistungsschutzrecht – Keine Lösung, viele Probleme
In ihrer Vernehmlassung zur Urheberrechtsreform lehnt die Digitale Gesellschaft die Einführung eines Leistungsschutzrechtes (LSR) für Medienverlage entschieden ab und empfiehlt dem Bundesrat, den Prozess abzubrechen. Das geplante Gesetzesvorhaben kann den demokratierelevanten Journalismus nicht fördern, gefährdet den Medienstandort Schweiz und führt zu einer weiteren Konzentration der Medienbranche. Die vorgesehene Beteiligung der Urheber:innen an den Einnahmen ist systematisch problematisch und begünstigt die Ungleichbehandlungen verschiedener Kategorien von Mitwirkenden.