Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.

Stellungnahme

Verordnung zum Geldspielgesetz ist zu schwammig!

Verordnung zum Geldspielgesetz ist zu schwammig!

Obwohl wir das Geldpspielgesetz wegen den Netzsperren abgelehnt haben und weiterhin ablehnen, beteiligen wir uns an der Vernehmlassung zur Verordnung zum Geldspielgesetz. Die Verordnung ist technisch-naiv und schwammig formuliert. Unsere wichtigsten Kritikpunkte sind in dieser Stellungnahme zusammengefasst, um wenigstens ein paar Unklarheiten zu präzisieren.

Abstimmung am 10. Juni 2018

Um der Allgemeinheit zu dienen und den Spielerschutz zu gewährleisten, benötigt die Schweiz ein liberales Geldspielgesetz ohne Netzsperren

Um der Allgemeinheit zu dienen und den Spielerschutz zu gewährleisten, benötigt die Schweiz ein liberales Geldspielgesetz ohne Netzsperren

Mit dem Geldspielgesetz sollen zum ersten Mal in der Schweiz Netzsperren in einem Gesetz eingeführt werden. Damit wird ein Präjudiz für weitere Massnahmen zur gesetzlichen Einschränkung der Freiheitsrechte geschaffen. Der Spielerschutz hingegen wird mit diesem Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit nicht verbessert. Gleichzeitig stellen die geplanten Netzsperren einen schwerwiegenden Eingriff in die Kommunikationsinfrastruktur und die Informationsfreiheit aller Menschen in der Schweiz dar.

Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.

50'000 Unterschriften beisammen

Referendum gegen Netzsperren im Geldspielgesetz eingereicht

Referendum gegen Netzsperren im Geldspielgesetz eingereicht

Nach 100 Tagen und einem beachtlichen Schlussspurt ist es geschafft. Heute Nachmittag konnten die nötigen 50’000 Unterschriften für eine Volksabstimmung der Bundeskanzlei eingereicht werden: Das Referendum gegen Netzsperren im Geldspielgesetz ist zustande gekommen.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

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Referendum gegen Netzsperren durch das Geldspielgesetz

Referendum gegen Netzsperren durch das Geldspielgesetz

Heute, am 10. Oktober 2017, beginnt die Referendumsfrist für das Geldspielgesetz, welches als erstes Schweizer Gesetz Netzsperren einführt: Das Geldspielgesetz verpflichtet Internet Zugangsprovider, eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, damit Zugriffe auf bestimmte Webseiten blockiert werden können. Die Provider müssten die gleichen Methoden gegen ihre Kunden einsetzen, wie sie sonst Cyberkriminelle für sogenannte Phishing-Attacken verwenden.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.

Kritik der Digitale Gesellschaft

Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Vernehmlassungsantwort der Digitalen Gesellschaft zu den NDG-Verordnungen

Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.