Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden
Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Auswertung stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Daher lehnt die Digitale Gesellschaft auch den Vorentwurf zu den Änderungen auf Verordnungsstufe ab.