Grundrechte wahren!

Grundrechte wahren!

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne benötigen wir über 60'000 Franken – wovon 20'000 Franken noch fehlen.

Hilf mit, den Geheimdienst zurückzubinden!

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Start des Referendums: Nachrichtendienstgesetz

Start des Referendums: Nachrichtendienstgesetz

Der parlamentarische Prozess zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) ist abgeschlossen. Mehrmals haben wir versucht die Politiker auf die bestehenden Probleme des NDG aufmerksam zu machen – ohne Erfolg. Wir wollen dieses Gesetz nicht akzeptieren, denn die Überwachungsmassnahmen sind massive Eingriffe in… mehr

NDG-Gegner sind keine Terroristenversteher!

Ab Oktober 2015 fangen die Gegner des vom Parlament beschlossenen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) an, auf der Strasse und im Internet Unterschriften für ein Referendum gegen dieses Gesetz zu sammeln. Dabei wird ihnen als häufigstes Argument entgegengehalten werden, dass wir ein solches… mehr

Staatliche Überwachung im digitalen Zeitalter

Rechtsanwalt Viktor Györffy spricht kommende Woche zum Nachrichtendienstgesetz und BÜPF an der Universität Zürich. Diese Veranstaltung richtet sich an an junge Juristen, die sich mit einer kritischen Reflexion des Rechts befassen und an Interessierte. Der von uns genutzte digitale Raum… mehr

Revision NDG im Ständerat

Revision NDG im Ständerat

Heute fand im Ständerat der erste Teil der Debatte zum neuen Nachrichtendienstgesetz statt. Wir haben versucht, die Debatte live zusammenzufassen. Das Protokoll ist am Ende dieses Beitrags zu finden. Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im Frühling vom Nationalrat an den Ständerat… mehr

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind,… mehr