Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich
Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig beurteilt und ausser Kraft gesetzt. Im Anschluss an das Urteil wurde der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung geprägt, da es u.a. festgehalten hat, dass die staatlichen Massnahmen zur Überwachung nicht ausschliesslich einzeln für sich bewertet werden dürfen, sondern in ihrer Gesamtsumme zu betrachten sind.