Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Polizeigesetzes im Kanton Zürich
Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes will die Zürcher Kantonsregierung die Kooperation und Interoperabilität zwischen Sicherheitsbehörden weiterentwickeln. Dabei dürfen die Anforderungen an Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Zwangsmittel und den Umgang mit besonderen Personendaten nicht herabgesetzt werden. Die Digitale Gesellschaft lehnt in ihrer Vernehmlassungsantwort die Revision deshalb grundsätzlich ab.