Beiträge zu: Polizeigesetz
Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch
Das Bundesgericht hat heute die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AVF) sowie die Regelungen zur Teilnahme am interkantonalen Datenaustausch und zum Betrieb einer gemeinsamer Abfrageplattformen (POLAP) kassiert. Das Urteil wurde bereits Mitte Oktober gefällt und heute veröffentlicht. Es ist ein wichtiger Entscheid für Luzern und darüber hinaus, da auch in anderen Kantonen ähnliche Befugnisse geschaffen werden soll.
Digitale Gesellschaft lehnt Polizeigesetz des Kantons Zürich weiterhin grundsätzlich ab
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 12. September 2024 einen Beschluss über das Polizeigesetz des Kantons Zürich (PolG/ZH) publiziert. Darin beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, einer überarbeiteten Version der Teilrevision des Polizeigesetzes zuzustimmen. Die Digitale Gesellschaft hat bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision im August 2023 eine Stellungnahme eingereicht und den Vorentwurf grundsätzlich abgelehnt. An dieser Haltung hat sich nach sorgfältiger Analyse des Regierungsratsbeschlusses nichts geändert. Wir bemängeln insbesondere das fehlende Verbot biometrischer Überwachung, den polizeilichen Datenaustausch, den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten und die automatisierte Fahrzeugüberwachung.
Digitale Gesellschaft spricht sich gegen den Ausbau des Datenaustausches in der polizeilichen Zusammenarbeit, die (automatisierte) Verkehrsüberwachung sowie verdeckte Überwachungsmassnahmen aus
Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zu den zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes im Kanton Graubünden eingereicht. Als kritisch erachten wir insbesondere die Bestimmungen betreffend den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten sowie die (automatisierte) Verkehrsüberwachung und Fahrzeugfahndung. Hinzu kommt der Ausbau der Kooperation und Interoperabilität zwischen den Polizeibehörden, der nicht zulasten der Grundrechte erfolgen darf. Diese – unsere Kernanliegen betreffenden Punkte der Vorlage – müssen korrigiert werden.