Erfahrungsbericht

Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails: Doch noch ein Happy End

Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails: Doch noch ein Happy End

Nach einer unverlangten Werbe-E-Mail stellte ich bei der Absenderin ein Datenauskunftsbegehren und beschritt – als dieses unbefriedigend ausfiel – den Rechtsweg. Ein früherer Beitrag schilderte meine Odyssee. Nun liegt das Urteil gegen die Marketing-Firma vor. Sie wurde für schuldig befunden.

Erfahrungsbericht

Fallbeispiel: Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails

Fallbeispiel: Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails

Wer hat nicht schon lästige Werbe-E-Mails erhalten und sich gefragt, wie die Absenderfirma an die eigene E-Mail-Adresse gelangt ist? Und woher sie die angebliche Einwilligung nimmt, eine:n anzuschreiben. Ich wollte es für einmal genau wissen und habe ein Datenauskunftsbegehren gestellt und – als dieses unbefriedigend ausfiel – den Rechtsweg beschritten. Das Ganze entwickelte sich zu einer über einjährigen Odyssee durch Rechtssystem und Behörden, die noch immer nicht zu Ende ist. Der vorliegende Erfahrungsbericht gibt einen Eindruck, wo die Schwierigkeiten der aktuellen Rechtslage beim Datenschutz liegen.

Einsicht in Strafverfahren gegen Schweizer Spammer

Verurteilung wegen Versand von Massenmails ohne Einwilligung

Verurteilung wegen Versand von Massenmails ohne Einwilligung

Wer ungefragt Massenwerbung von Schweizer Spammer zugesendet bekommt, kann sich dagegen mit dem Recht auf Datenauskunft und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wehren. Gegen einen Wiederholungstäter konnte so erneut eine Bestrafung erwirkt werden. Doch die Staatsanwaltschaft wollte (zunächst) das Urteil nicht herausrücken.