Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein
Überwachungsmassnahmen und digitale Hilfsmittel können bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern jedoch, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Denn dieser rechtsstaatliche Grundsatz gilt auch in Krisenzeiten.