Erfahrungsbericht

Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails: Doch noch ein Happy End

Datenauskunftsbegehren zu Werbe-E-Mails: Doch noch ein Happy End

Nach einer unverlangten Werbe-E-Mail stellte ich bei der Absenderin ein Datenauskunftsbegehren und beschritt – als dieses unbefriedigend ausfiel – den Rechtsweg. Ein früherer Beitrag schilderte meine Odyssee. Nun liegt das Urteil gegen die Marketing-Firma vor. Sie wurde für schuldig befunden.

Stellungnahme e-Evidence

Eine Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung darf nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen

Eine Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung darf nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen

Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Konsultationspapier betreffend die Handlungsoptionen der Schweiz im Bereich des grenzüberschreitenden Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren eingereicht. Anders als das Bundesamt für Justiz (BJ) sehen wir vorerst keinen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Denn die Systeme der Schweiz und der EU sind gar nicht miteinander kompatibel. Wir bevorzugen daher die Handlungsoption «Wait and See». Eine Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung darf nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen. Eine Alternative sehen wir in einer Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens.