Beiträge zu: Threema
Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig
Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.
Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz
Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.
Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig
Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.