Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
Vor einem Jahr hat das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) verabschiedet. Die Revision verfolgte insbesondere die Ziele, das Gesetz aus dem Jahr 1992 auf den aktuellen Stand zu bringen und den Entwicklungen im europäischen Recht, wie der Einführung der EU-DSGVO, Rechnung zu tragen. In der Folge ist nun auch die Verordnung zum DSG (VDSG) anzupassen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Wir waren eingeladen, uns zum Vorentwurf und Bericht zu äussern. Gestern haben wir unsere Stellungnahme eingereicht.