Begründung zum österreichischen Urteil: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismässig und verstösst gegen die Menschenrechte
In dieser Woche wurde das schriftliche Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht, welches die Gesetzesbestimmungen zu Vorratsdatenspeicherung ausser Kraft gesetzt hat. Der Umstand, dass die Speicherung durch Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste – also durch Private – erfolgt, die […] zur Speicherung verpflichtet… mehr