Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf zentrale Auswertung
Der Bundesrat will die zentrale Auswertung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung einführen. Allein schon das Sammeln der Vorratsdaten verstösst gegen die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig. Mit der zentralen Auswertung würde die bestehende Verletzung von Bundesverfassung und Menschenrechtskonvention bestärkt und verschlimmert.