Beiträge zu: Vorratsdatenspeicherung
Überwachung beginnt mit dem Erfassen und Aufzeichnen von Informationen. Die Speicherung von Positions- und Kommunikations-Metadaten bedeutet bereits einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre.
Ohne GPS geortet – was Handy-Provider über uns speichern
In der Schweiz sind sämtliche Provider verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachung ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Ein Video von Lena Oppong und SRF Data beleuchtet die aktuelle Situation.
Vorratsdatenspeicherung
In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr
Digitale Schurkenstaat-Gefahr
Newsletter zu Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Netzsperren, Replay-TV & KarlDigital
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Oktoberausgabe sind: Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Nationalrat beschliesst Netzneutralität sowie Netzsperren und rudert beim Verbot von Replay-TV zurück, KarlDigital am 15. November zum Thema «Digitale Demokratie»
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Das Schweizerische Bundesgericht lehnte im März 2018 die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab. Die Digitale Gesellschaft ist mit diesem Urteil nicht einverstanden. Am 27. September 2018 wurde deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erhoben.
Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»
In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.
Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte
Am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Debatte über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP begonnen. breite Allianz von 100 Organisationen der Zivilgesellschaft —auch die Digitale Gesellschaft ist dabei beteiligt— ist über diese Initiative entsetzt, weil wir den Schutz unserer Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verlieren würden.