Dossier

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Die „Selbstbestimmungsinitiative“ zielt auf Selbstbeschneidung betreffend der Menschenrechte

Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte

Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte

Am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Debatte über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP begonnen. breite Allianz von 100 Organisationen der Zivilgesellschaft —auch die Digitale Gesellschaft ist dabei beteiligt— ist über diese Initiative entsetzt, weil wir den Schutz unserer Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verlieren würden.

Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.

Revision des Urheberrechtsgesetzes

«Kompromiss» war gestern

«Kompromiss» war gestern

Der Bundesrat hat vor einer Woche den Entwurf für ein revidiertes Urheberrechtsgesetz (URG) veröffentlicht. Aktuell im Gesetzesentwurf nicht mehr vorgesehen sind Netzsperren. Netzsperren sind jedoch nur ein Element in der Bekämpfung der sogenannten Internetpiraterie. Die beiden anderen Massnahmen aus dem Vorentwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz sind geblieben.